Steuerfreibetrag für ihr Honorar
Ihre Tätigkeit als Kursleiterin/Kursleiter wird auch bei Ihrer Einkommensteuer berücksichtigt!
Bei Ihrer Einkommensteuererklärung können Sie für Ihr Honorar den sogenannten Übungsleiterfreibetrag geltend machen, wonach seit Januar 2021 bis zu 3.000,00 € jährlich steuerfrei sind.