selbstverantwortliche Entscheidungen nicht möglich sind. Unabhängig vom Alter können
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung rechtzeitig erstellt
werden, um eine gerichtliche Betreuung zu vermeiden. So können Sie selbst bestimmen,
wer rechtsgeschäftliche Angelegenheiten in Ihrem Namen regelt und wie Ihre
medizinische Behandlung im Falle Ihrer Entscheidungsunfähigkeit erfolgen soll.