Steuerfreibetrag für ihr Honorar
Ihre Tätigkeit als Kursleiterin/Kursleiter wird auch bei Ihrer Einkommensteuer berücksichtigt!
Bei Ihrer Einkommensteuererklärung können Sie für Ihr Honorar die sogenannte "Übungsleiterpauschale" geltend machen, wonach ab Januar 2026 bis zu 3.300 € jährlich steuerfrei sind.

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